Vorstand §26 BGB
Aufgabe des geschäftsführenden Vorstandes ist die Leitung und Geschäftsführung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung oder Ordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

Lothar Krause
1. Vorsitzender

Harald Wittig
Geschäftsführer

Frank Fieber
Finanzvorstand